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Förderung | Kreisärztekammer Dresden (Stadt)
 
Förderung von Kursen für Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt (AiW) erwerben im Rahmen der Facharztweiterbildung neben der klinischen und ambulanten Tätigkeit ihr Wissen auch durch Teilnahme an Kursen und Weiterbildungsveranstaltungen, die oftmals kostenpflichtig sind. Die Kreisärztekammer Dresden (Stadt) möchte diese AiW unterstützen und bietet ab sofort hierfür finanzielle Unterstützung an.
 
Welche Veranstaltungen werden unterstützt?
Alle zum jeweiligen Facharztcurriculum gehörenden Kurse und Veranstaltungen, die von der SLÄK zertifiziert worden sind.
 
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Weiterbildungsassistenten, die der Kreisärztekammer Dresden (Stadt) angehören, d.h. hier ihren Dienstort haben.
Förderung | Kreisärztekammer Dresden (Stadt)

Welche Förderhöhe besteht?
Gefördert werden pro Jahr und antragstellendem Arzt Kurs- und Veranstaltungsgebühren bis maximal 50,00 € in Form eines unbaren Zuschusses nach absolviertem Kurs/ besuchter Veranstaltung. Die Mittel dazu werden nach jährlichem Vorstandsbeschluss aus dem Haushalt der Kreisärztekammer Dresden (Stadt) bereit gestellt.
 
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Dem ausgefüllten Förderantrag (PDF Download) sind eine Kopie der erhaltenen Teilnahmebescheinigung des Kurses/ der Veranstaltung sowie ein Beleg über die Höhe und die erfolgte Zahlung der Teilnahmegebühren beizufügen.
 
Wer entscheidet über die Förderung?
Der Vorstand der Kreisärztekammer Dresden (Stadt) entscheidet in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge, nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen in der nachfolgenden Vorstandssitzung.
 
Wie erhalte ich Bescheid?
Nach Entscheid werden die Antragssteller schriftlich informiert.
 
Warum erfolgt die Beantragung erst nach Abschluss der Veranstaltungen und Kurse?
Der Einsatz der vorhandenen finanziellen Mittel erfolgt satzungsgemäß nur für Mitglieder der Kreisärztekammer Dresden (Stadt). Die eingereichte Teilnahmebescheinigung sowie der Nachweis über die erfolgte Zahlung der Kursgebühren können eindeutig die stattgehabte Teilnahme nachweisen.
 
Wie kann ich eine Rückfrage stellen?
Per E-Mail an: foerderung@kreisaerztekammer-dresden.de
 
Download Antragsformular
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Sächsische Landesärztekammer
Kreisärztekammer Dresden (Stadt)
Sekretariat: Frau Rasche
info@kreisaerztekammer-dresden.de
  Schützenhöhe 16
01099 Dresden
  Telefon: 0351 8267-436
Fax:      0351 8267-446